Durch warme und trockene Witterung haben Wespen und Hornissen ideale Bedingungen und können sich stark vermehren. Mit dem Höhepunkt der Entwicklung von Wespen- und Hornissenvölkern im Hochsommer gehen zahlreiche Anrufe bei der Stadt Blaustein zu diesem Thema ein.
Neben der Tatsache, dass Wespen und Hornissen wie alle anderen wildlebenden Tierarten den Schutz des Bundesnaturschutzgesetz genießen, ist in den meisten Fällen eine Bekämpfung völlig unnötig.

Von den vielen hundert Wespenarten gehören nur 11 zu den staatenbildenden (sozialen) Faltenwespen. Nur diese Tiere werden gewöhnlich von Laien als typische Wespen erkannt. Und von ihnen sind es nur zwei Arten, die für Menschen zeitweise im Jahr lästig werden können: Die Deutsche Wespe und die Gemeine (=Gewöhnliche) Wespe. Sie teilen im Sommer mit uns die Vorliebe für süße Speisen und Getränke und verhalten sich zu dieser Zeit nicht immer friedlich bzw. manchmal auch aggressiv. Von reifem Obst und süßen Speisen angelockt, gelangen diese Wespen in die unmittelbare Nähe von Menschen. Fühlen sich die Tiere durch menschliche Abwehrreaktionen bedroht, greifen sie auch mal zu ihrem wirkungsvollsten Mittel der Verteidigung: sie stechen.
Alle übrigen neun Faltenwespen-Arten vermeiden als friedfertige Arten grundsätzlich ein Anfliegen von Menschen. Dies gilt auch für Hornissen, eine der bekanntesten Vertreterinnen der Faltenwespen, die leider völlig unberechtigt in Verruf gebracht wurde: Wie viele anderen Wespen verhalten sich Hornissen von Natur aus friedlich und setzen ihren Stechapparat nur bei Bedrohung ein. Ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer anderen Wespe. Für Hornissen gilt wie für alle anderen friedfertigen Wespen: Wer die Tiere nicht stört, insbesondere Erschütterungen des Nestes, ein längeres Versperren der Flugbahn oder ein Berühren der Tiere vermeidet, wird auch nicht gestochen. Außerhalb des Nestes angetroffen, ergreifen Wespen bei Störung meist die Flucht. Nur wer durch heftige Bewegung oder eine andere plötzliche Bedrohung Tiere reizt, muss mit Abwehrstichen rechnen.
Unter guten Entwicklungsbedingungen beherbergt ein Nest auf dem Höhepunkt der Volksentwicklung im August/September mehrere hundert Individuen. Ein solch starkes Hornissenvolk z. B. verfüttert täglich ein halbes Kilogramm Insekten an seine Brut. Meist fallen die Völker erst in dieser Zeit dem Menschen durch die dann rege Flugtätigkeit auf. Zu diesem Zeitpunkt ist das Absterben nicht mehr weit. Ab Mitte August schlüpfen nur noch Weibchen (junge Königinnen) und Hornissenmännchen (Drohnen). Nach der Paarung stirbt das ganze Volk bis auf die begatteten Jungköniginnen ab, die an einem geschützten Ort z.B. in hohlen Bäumen oder in Erdlöchern überwintern, bis sie im nächsten Frühjahr mit der Gründung eines neuen Volkes beginnen. Das alte Nest wird nicht wieder besetzt.

Was tun bei Wespennestern?

Alle Wespenarten unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften über den allgemeinen Artenschutz nach § 20d Bundesnaturschutzgesetz, wonach es verboten ist, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Aufgrund der Ähnlichkeit der unterschiedlichen Wespenarten werden des öfteren Nester von völlig harmlosen Wespen zerstört, weil die Meinung besteht, dass es sich um “lästige” Arten (Deutsche Wespe, Gemeine Wespe) handelt. Frei hängende Nester gehören grundsätzlich nicht zu den “lästigen” Arten. Eine genaue Unterscheidung kann von den Fachleuten vorgenommen werden. Bekämpfungsmaßnahmen sollten sich, wenn überhaupt, nur gegen “lästige” Arten richten.

Im Folgenden einige Verhaltensregeln, wenn Sie ein Wespennest entdecken:

  •   Reagieren Sie nicht mit Panik. Wenn Sie im Abstand von 2-3 m vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen (z.B. beim Rasenmähen) vermeiden und Sie sich nicht im unmittelbaren Nestbereich aufhalten, werden Ihnen die Wespen nichts tun.
  •   Prüfen Sie für sich selbst, ob nicht ein “Zusammenleben” mit etwas Toleranz und Duldsamkeit für die kurze Zeit bis zum Absterben des Volkes im Spätsommer möglich ist.
  •   Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
  •   Nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche

    auf Wespennester richten

  •   Tiere im Nestbereich nicht anatmen
  •   Keinesfalls Insektenbekämpfungsmittel einsetzen
  •   In der Nähe von Häusern und Sitzplätzen evtl. Wespen durch Bretter oder Tücher so zu ihrem

    Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden.

  •   Ist das Wespennest im Gebäude, sollten Sie nachsehen, zu welcher Öffnung die Tiere ein-

    und ausfliegen. Im Spätherbst, nachdem alle Wespen abgestorben sind, können Sie diese Öffnung verschließen und somit verhindern, dass im nächsten Jahr ein anderes Volk dort ein Nest baut.

  •   Hängt das Wespennest frei im Gebüsch oder an einem Ast, handelt es sich immer um eine “nicht lästige” Art und sollte, wenn ein Sicherheitsabstand von ca. 2 m eingehalten werden kann, toleriert werden.

    In Ausnahmefällen kann die Umsiedlung eines Wespen- oder Hornissennestes nötig sein. Die Aufgabe des Versetzens wird von der Feuerwehr Blaustein nicht mehr wahrgenommen, da es sich in der Regel nicht um dringende Notfälle handelt. Jedoch haben sich im Alb-Donau-Kreis verschiedene Privatpersonen bzw. Naturschutzverbände zum Umsetzen der Insektennester bereiterklärt.

    Amtlich bestellter Fachberater für den Hornissen- und Wespenschutz für seltene Wespenarten für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm

    Herr Johannes Oesterle(nur Hornissen und geschützte Wespenarten))

Tel.: 0731/ 53613

Bedenken Sie bitte:
Wespen bilden einjährige Staaten. Je nach Witterung sterben Ende August bis Mitte September alle Tiere bis auf die neuen Jungköniginnen ab. Bereits Ende August kann man eine deutliche Reduzierung der Wespenanzahl am Nest beobachten. Umsetzaktionen von Nestern werden daher nur bis ca. Mitte August durchgeführt, da sich durch Absterben der Tiere das Problem nach dieser Zeit von selbst löst. Die neuen Jungköniginnen suchen sich im Umkreis bis 10 km um das alte Nest eine Wiederbesiedelungsmöglichkeit, wobei aber das alte Nest nicht wiederbewohnt wird. Um mit Sicherheit eine Gefährdung durch eventuell noch im Nest befindliche Tiere auszuschließen, sollte man bis Ende November warten, bevor das Nest beseitigt wird.

Keinesfalls darf der Laie selbst mit Giften gegen die wehrhaften Insekten vorgehen. Durch unsachgemäße chemische Wespenbekämpfung können gefährliche Abwehrreaktionen der Tiere ausgelöst sowie Umweltbelastungen mit Giften verursacht werden.

Wespen sind geschützte Arten!
Wespen genießen wie alle anderen wildlebenden Tierarten den Schutz des Bundesnaturschutz- gesetzes. Einzelne Arten wie die Hornissen sind durch Aufnahme in die Artenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Ein Verstoß gegen diesbezügliche Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet.

Stadtverwaltung Blaustein

Merkblatt Wespen und Hornissen

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